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Allgemeine Reise – und Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog gGmbH für Individualreisen

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog gGmbH Westend 12, 26474 Spiekeroog, Deutschland (folgend "Freizeitzentrum" genannt) und der Gast.

§ 2 Leistungen und Preise

(1) Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Diese ist in den jeweiligen Katalogen, der Website des Freizeitzentrums sowie in der Buchungsbestätigung/Rechnung und anderen dem Gast zur Verfügung gestellten Unterlagen beschrieben. Der Preis richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Anmeldung. Er kann vorab telefonisch erfragt werden und wird auch in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Das Freizeitzentrum behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungsangaben zu erklären, über die der Gast vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

(2) Innerhalb der Gebäude der Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog gGmbH herrscht ein striktes Rauchverbot. Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art ist grundsätzlich nicht erlaubt. Jeder Gast ist verpflichtet, die überlassenen Räumlichkeiten ausschließlich mit der Anzahl der angemeldeten Personen zu belegen und die bestehende Hausordnung einzuhalten.

§ 3 Abschluss des Vertrages

(1) Mit der Buchungsanfrage hat der Gast die Möglichkeit, sich bei dem Freizeitzentrum unverbindlich danach zu erkundigen, ob diese zu einem bestimmten Zeitpunkt über eine bestimmte Kapazität an freien Zimmern verfügt. Auch eventuelle Sonderwünsche können hier erfragt werden. Die Buchungsanfrage kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden. Das Freizeitzentrum bearbeitet diese Anfrage und leitet dem Gast einen Buchungsvorschlag zu.

(2) Mit Zustimmung zum unterbreiteten Buchungsvorschlag bietet der Gast des Freizeitzentrums den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Dem Angebot des Gastes liegen neben den im Katalog bzw. auf der Website aufgeführten Leistungsbeschreibungen die Vereinbarungen zwischen Gast und Freizeitzentrum sowie diese AGB zugrunde. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Gast auch für alle in der Anmeldung

mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Gast, wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(3) Bei Zugang der Rechnung ist innerhalb von einer Woche bzw. zu dem in der Rechnung angegebenen Datum, unter Angabe der Rechnungsnummer, eine Anzahlung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrags fällig. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.  Liegen zwischen Buchung und Ankunft weniger als 14 Tage, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

(4) Bis zur Inanspruchnahme der Leistung kann der Gast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Das Freizeitzentrum kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an die Leistung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der Gast des Freizeitzentrums als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

§ 7 Rücktritt durch den Gast

(1) Der Gast kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Beginn der Inanspruchnahme der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber des Freizeitzentrums unter der am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Geschäftsadresse zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Freizeitzentrum. Die Nichtinanspruchnahme der Leistung wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.

(2) Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder nimmt er die Leistung nicht in Anspruch, kann das Freizeitzentrum Ersatz ihrer Aufwendungen und der getroffenen

Vorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird das Freizeitzentrum gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der bereits getätigten Leistungen berücksichtigen.

(3) Der Rücktritt ist kostenfrei, sofern er bis spätestens 60 Kalendertage vor dem Beginn der geplanten Leistung

 erfolgt. Im Anschluss beträgt die pauschale Rücktrittsgebühr pro Person für alle Leistungen:

  • Ab 59 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung: 10%
  • bis 30 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung: 40%
  • bis 15 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung: 50%
  • bis 7 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung: 60%
  • ab dem 6. Tage vor Inanspruchnahme der Leistung: 80%
  • Am Anreisetag: 90%

des vereinbarten Gesamtpreises. Es wird darauf hingewiesen, dass der Fall der Nichtanreise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt von diesem Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der gast zur vollen Bezahlung des Entgelts verpflichtet ist.

(4) Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Freizeitzentrum nachzuweisen, dass dieser keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

(5) Das Freizeitzentrum behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist das Freizeitzentrum verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

(6) Wenn der Gast die Teilnahme einer bereits begonnenen Leistung abbricht, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises. Der Gast ist berechtigt, eine geeignete Ersatzperson zu benennen. Hierdurch wird die vertragliche Haftung des Gastes für den Preis nicht berührt.

Zur persönlichen Absicherung wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Für Änderungen auf der Buchungsbestätigung nach Ablauf der Anzahlungsfrist wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 25,- € berechnet.

§ 8 Rücktritt und Kündigung durch das Freizeitzentrum

Das Freizeitzentrum ist berechtigt, jederzeit und somit ohne Einhaltung einer Frist aus sachlich gerechtfertigtem Grund vor Beginn der Inanspruchnahme der Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder nach Inanspruchnahme Leistung den Vertrag zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • höhere Gewalt oder andere von dem Freizeitzentrum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder unzumutbar machen;
  • das Freizeitzentrum aufgrund behördlicher Anordnung oder zur Abwendung einer drohenden Gefahr, welche nicht von dem Freizeitzentrum zu vertreten ist, an der Leistungserbringung gehindert ist;
  • der Gast die Durchführung der Leistung ungeachtet einer Abmahnung dem Freizeitzentrum nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

Kündigt das Freizeitzentrum, so behält sie den Anspruch auf den Preis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistungen ergeben; ein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz entsteht in diesem Fall nicht.

(2) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ist die Kündigung fristgebunden, kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Zeitpunkt der Ankunft des Kündigungsschreibens beim Kündigungsempfänger und nicht auf den Zeitpunkt der Absendung des Kündigungsschreibens an.

§ 9 Beiderseitiges Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt

(1) Wird die Durchführung der Leistung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Gast als auch das Freizeitzentrum den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.

(2) Wird der Vertrag gekündigt, kann das Freizeitzentrum eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

(3) Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftung des Gastes für Schäden

Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Haftung des Freizeitzentrums

Das Freizeitzentrum haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Freizeitzentrum die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Freizeitzentrums beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Freizeitzentrums beruhen. Eine Pflichtverletzung durch das Freizeitzentrum steht der eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Freizeitzentrums auftreten, wird das Freizeitzentrum bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Freizeitzentrums aufrechnen.

(2) Dem Gast steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegen gehalten wird.

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Freizeitzentrum und dem Gast, der keinen allgemeinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Der Gast kann das Freizeitzentrum nur an deren Sitz verklagen.

(3) Für Klagen des Freizeitzentrums gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Freizeitzentrums maßgebend.

§ 15 Datenschutz

(1) Die für die Verwaltung, Buchung und Abrechnung benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und gespeichert. Der DRH ist befugt, im Rahmen der Zusammenarbeit die Ihm anvertrauten personenbezogenen Daten, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen der Evangelischen Kirche, zu verarbeiten oder auch durch Dritte verarbeiten zu lassen.

(2) Informationspflicht gem. DSG-EKD: www.diakonie-ruhr-hellweg.de/dsinfo-dfs

Stand: Juli 2018

Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog gGmbH 

Westend 12, 26474 Spiekeroog 

Telefon: 04976 258, Telefax: 04976 912927 

E-Mail: info@diakonie-haus-am-meer.de

Website: www.diakonie-haus-am-meer.de  

Geschäftsführer: Christian Korte

Handelsregister: Amtsgericht Aurich, HRB 200808

Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE247195661