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Fördermöglichkeiten

Vergünstigte Preise für Bedürftige

Wir unterstützen Sie

Die Freizeitzentrum Spiekeroog gGmbH ist eine gemeinnützige Einrichtung und möchte Menschen unterstützen, die aus vielfältigen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen auf Hilfe angewiesen sind. WIr unterstützen berechtigte Familien und Reisende mit vergünstigten Übernachtungspreisen. Sie sind berechtigt, wenn:

  • Sie das 75. Lebensjahr vollendet haben (Kopie des Personalausweises erforderlich)
  • Sie eine Schwerbehinderung von mindestens 50% haben (Kopie des Schwerbehindertenausweises erforderlich)
  • Ihr monatliches Haushaltseinkommen unterhalb Einkommensgrenze liegt (Nachweis erforderlich)

Ihre persönliche Einkommensgrenze können Sie hier berechnen. Dieses Formular dient gleichzeitig als Nachweis für die Hilfsbedürftigkeit.

Bitte geben Sie Ihre Hilfsbedürftigkeit bei Ihrer Buchung mit an, wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Beachten Sie auch die weiteren Fördermöglichkeiten!

Unterstützung durch die Stiftung Evangelische Familienerholung

Die Stiftung Evangelische Familienerholung wurde im Jahr 2000 von mehreren Trägern von Familienferienstätten gegründet, nachdem mehr und mehr die bis dahin geleisteten Zuwendungen der Länder gestrichen wurden.

Einkommenschwache Familien, die in einer evangelischen Familienferienstätte einen Aufenthalt buchen möchten, können einen Zuschuss erhalten.

Viele Familien können sich, trotz günstiger Preise, einen Urlaub in einer Familienferienstätte nicht leisten. 
Ziel der Stiftung ist:

  • Familien mit geringem Einkommen,
  • Familien mit mehreren Kindern,
  • Familien mit nur einem Elterteil,
  • Familien mit behinderten Angehörigen

durch finanzielle Zuwendungen einen Urlaub in einer Evangelischen Familienferienstätte zu ermöglichen.

Weitere Informationen und den Antrag finden sie hier!

 

Förderung für Familienerholung durch das Land Niedersachsen

Das Land fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren und belasteten Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Die Landesleistung ist deshalb vom Familieneinkommen abhängig.

Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag bis zu 15,00 EUR.

Zuschläge sind möglich je Übernachtungstag

  • für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10,00 EUR
  • je alleinerziehende Familie bis zu 10,00 EUR
  • in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge bis zu 15,00 EUR.

In begründeten Fällen können auch die Großeltern in die Förderung einbezogen werden.

Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Es ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig an die Verbände zu wenden.

Weiter Informationen und den Antrag finden sie hier!

 

Pauschalreisen über den Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.

Der Reisedienst des Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. mit Sitz in Unna veranstaltet Pauschalreisen für Familien nach Spiekeroog. Die Reisen starten von Arnsberg, Unna, Hamm und Steinfurt. Der Vorteil dieser Reisen ist, dass die Anreise, Fährüberfahrt, Vollpension, Unterbringung und das Rahmenprogramm im Reisepreis enthalten sind. Der Reisedienst berät sie auch in der Beantragung weiterer Förderungen für den Erholungsurlaub, ob mit Kommunalen Fördermitteln, Kirchlichen oder Stiftungsmitteln. Zur Bestimmung der Förderfähigkeit müssen

  • Sie eine Schwerbehinderung von mindestens 50% haben (Kopie des Schwerbehindertenausweises erforderlich)
  • Ihr monatliches Haushaltseinkommen unterhalb Einkommensgrenze liegen (Nachweis erforderlich) Ihre persönliche Einkommensgrenze können Sie hier berechnen. Dieses Formular dient gleichzeitig als Nachweis für die Hilfsbedürftigkeit.

Für weitere Informationen können sie unseren Katalog kostenlos bestellen oder uns direkt kostenfrei anrufen unter der Service-Rufnummer 0800 5890257.

Besuchen Sie direkt die Homepage des Reisedienstes

 

Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten

Die Evangelische Familienerholung und die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

Die Evangelische Familienerholung

Liebe Familien, liebe Urlaubssuchende,

die Evangelischen Familienferienstätten, Orte der Gastfreundschaft, erwarten Sie für die schönste Zeit des Jahres: Ihren URLAUB.
Ausspannen, neue Kräfte sammeln, Zeit füreinander und für sich selbst haben – Wir schaffen die Freiräume dazu!
Neues erleben und erfahren, Kontakte knüpfen, Freunde kennen lernen – Wir haben die Angebote dafür!
Nachdenken, über Gott und die Welt reden, Zuspruch erfahren – Wir nehmen uns Zeit für Gespräche und Begleitung!
Alle sind willkommen – wir freuen uns auf Sie!

Besuchen Sie Homepage der Evangelischen Familienerholung

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

In der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAG FE) haben sich die Evangelische Familienerholung (Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband), der Katholische Arbeitskreis Familienerholung und der Gemeinsame Arbeitskreis Familienerholung (Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Naturfreunde, der Paritätische) zusammengeschlossen.
Gemeinnützige Familienferienstätten in Deutschland bieten Urlaub für Familien in familienfreundlichen Unterkünften zu erschwinglichen Preisen an.
Gemeinnützige Familienferienstätten gehören zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Im achten Sozialgesetzbuch zählt Familienerholung zusammen mit Familienberatung und Familienbildung zu den präventiven Hilfen, die allen Familien offen stehen. Demgemäß richten Familienferienstätten Ihre Arbeit an und für Familien aus, um sie für den Alltag zu stärken. Besonderes Anliegen ist: Familien in belasteten Lebenssituationen Urlaub zu ermöglichen.

Besuchen Sie Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung

 

Ihre Ansprechpartnerin

Carmen Wiechers
Markt 11
48565 Steinfurt
Tel.: 02551 863-7777
Fax: 02551 863-7779
E-Mail: spiekeroog@diakonie-ruhr-hellweg.de